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Anlagenbetreiberwechsel

Registrierungs- und Mitteilungspflicht eines Anlagenbetreiberwechsels

Gemäß Vorgabe der Bundesnetzagentur muss ein Betreiberwechsel im Marktstammdatenregister (MaStR) registriert werden, nachdem eine Einheit von einem neuen Betreiber übernommen wird. Zu einem Betreiberwechsel kommt es z.B., wenn ein Haus verkauft wird, in oder auf dem eine Stromerzeugungsanlage betrieben wird. Siehe hierzu:

Webhilfe des Marktstammdatenregisters - Betreiberwechsel einer Einheit

Die Registrierung des Betreiberwechsels im MaStR ersetzt die Mitteilung an den Netzbetreiber nicht, d.h. die Mitteilung an den Netzbetreiber muss zusätzlich erfolgen. Der Betreiberwechsel muss dem Anschlussnetzbetreiber (hier: Netzgesellschaft Düsseldorf mbH) angezeigt werden.

Bitte senden Sie uns hierzu die ersten beiden Seiten des nachfolgenden Dokuments vollständig ausgefüllt und unterschrieben zurück. Die restlichen Seiten sind für den Verbleib bei Ihnen bestimmt.

Bitte nutzen Sie für die Übermittlung des Dokuments folgende E-Mail-Adresse: energieberatung@swd-ag.de