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Wärmepumpen

Die steigende Beliebtheit von Wärmepumpen als effiziente und umweltfreundliche Wärmequelle wird in Zukunft einen erheblichen Anteil unserer Kunden erreichen. Bei den prognostizierten Wärmepumpen pro Jahr allein in Deutschland werden die Stromnetze vor neue Herausforderungen gestellt.

Wir als Netzbetreiber stehen vor der Aufgabe, die erforderliche Leistung und Kapazität bereitzustellen, um den steigenden Energiebedarf der wachsenden Zahl von Wärmepumpen zu decken. Der Ausbau und die Modernisierung der Stromnetze sind unerlässlich, um eine zuverlässige und unterbrechungsfreie Stromversorgung zu gewährleisten.

Im Folgenden beanworten wir die häufigsten Fragen, die uns in Zusammenhang mit Wärmepumen erreichen.

Häufige Fragen

Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein, um ein reduziertes Netzentgelt zu erhalten?

Um eine Reduzierung der Netzentgelte zu erreichen, muss die Wärmepumpe über eine entsprechende Steuerung verfügen. Diese kann sowohl vom Energieversorger als auch von der NGD geliefert werden. Diese Steuereinrichtung ermöglicht es der NGD, die Wärmepumpe zu bestimmten Zeiten abzuschalten.

Ist eine solche Steuereinrichtung eingebaut, kann der Netzbetreiber hierfür reduzierte Netzentgelte anbieten, wenn die Steuerung „netzdienlich“ ist und dadurch ein Netzausbau vermieden wird. Diese Prüfung erfolgt durch die NGD.

Die Voraussetzungen des § 14a EnWG zur Netzdienlichkeit von Wärmepumpen sind in unserem Netz derzeit nicht gegeben, da unsere Betriebsmittel ausreichend dimensioniert sind. Selbstverständlich überprüft die NGD regelmäßig die Auslastung der Netze und die sich ändernden Rahmenbedingungen, um entsprechend reagieren zu können.

Die Regelungen des § 14a EnWG werden derzeit vom Gesetzgeber überarbeitet. Ziel ist es unter anderem, bundeseinheitliche Regelungen für den Umgang mit unterbrechbaren Verbrauchseinrichtungen zu schaffen. Die Netzgesellschaft Düsseldorf verfolgt diese Entwicklung aktiv und wird entsprechende Änderungen umsetzen.

Derzeit bietet die Netzgesellschaft Düsseldorf jedoch keine gesonderten Unterbrechungszeiten für Wärmepumpen an. Die Abschaltzeiten für Wärmepumpen orientieren sich an den Abschaltzeiten für Nachtspeicherheizungen.

Warum bekomme ich bei meinem neuen Stromlieferanten für meine Wärmepumpe keine reduzierten Netzentgelte?

Derzeit bieten wir im Düsseldorfer Netzgebiet keine reduzierten Netzentgelte für Wärmepumpen an.

Was kostet der Einbau einer Steuereinrichtung für meine Wärmepumpe?

Wenden Sie sich dazu bitte an Ihren Anlagenbauer. Er wird sich die Anlage vor Ort ansehen und kann Ihnen dann sagen, welche Änderungen/Umbauten notwendig sind, damit eine Steuerung eingebaut werden kann.

Wer baut mir die Steuereinrichtung für meine Wärmepumpe ein?

Dies übernimmt Ihr Anlagenerrichter oder ein von Ihnen beauftragter Elektriker. Die Kosten für die Installation werden von der Netzgesellschaft Düsseldorf mbH nicht erstattet.

Kann ich für meine Wärmepumpe zumindest das reduzierte Netzentgelt für Nachtspeicherheizungen erhalten?

Auch in diesem Fall muss zunächst eine Steuereinrichtung installiert werden. Danach ist es technisch möglich, die Wärmepumpe zu unterbrechen. Allerdings gibt es für unterbrechbare Wärmepumpen derzeit keine separaten Zeiten, so dass die Wärmepumpe dann zu den gleichen Zeiten wie eine Nachtspeicherheizung geregelt würde.

Es ist jedoch sehr unwahrscheinlich, dass diese Zeiten ausreichen, um eine halbwegs akzeptable Raumtemperatur zu erreichen. Dies gilt insbesondere für die kalte Jahreszeit.

Weitere Fragen und Antworten finden Sie in unseren FAQ.