Bei Störung bitte folgende Rufnummern wählen:
Strom (0211) 821 2626
Gas, Wasser, Fernwärme (0211) 821 6681
Öffentliche Beleuchtung (0211) 821 8241

Übersicht zu aktuellen Störungen
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- Zähler
Aktuelle Informationen zu unseren wichtigsten Baustellen finden Sie ganz einfach in der Baustellenübersicht. Bei weiterführenden Fragen und Anliegen stehen wir Ihnen über unsere Service Line (0211/821 6389) oder über info@netz-duesseldorf.de gerne zur Verfügung.
Sollten Sie von einer Baumaßnahme direkt betroffen sein, haben wir Sie im Voraus in Form eines Informationsschreibens benachrichtigt. Auf diesem Schreiben finden Sie Ihren persönlichen Ansprechpartner für die Baumaßnahme. Sollten Sie dieses verlegt haben, helfen wir Ihnen gerne über unsere Service Line (0211/821 6389) weiter.
Unsere Aufgabe ist es, für eine sichere und zuverlässige Energie- und Trinkwasserversorgung zu sorgen. Dies setzt die Instandhaltung und Modernisierung unseres Leitungsnetzes voraus. Haben unsere Leitungen ein entsprechendes Alter erreicht, so ist es notwendig, diese zu erneuern.
Neben unseren Versorgungsleitungen (Strom, Gas, Wasser und Fernwärme) befinden sich allerdings weitere Leitungsbetreiber (wie z. B. Telekommunikationsanbieter, Städtische Kanalisation) unter den Straßen, die ebenfalls Wartungs- und Instandhaltungsarbeiten durchführen. Hinzu kommen Straßensanierungen und private Baumaßnahmen. Die große Herausforderung besteht darin, alle Maßnahmen der Leitungsbetreiber zeitlich zu koordinieren, um die Beeinträchtigung für Menschen und Umwelt möglichst gering zu halten.
Alle Baumaßnahmen werden von uns mit größter Sorgfalt geplant. Dennoch gibt es Gründe, die wir nicht beeinflussen können. So stoßen wir immer wieder auf Überraschungen wie z. B. Reste von Kellern und Zisternen, versprengte Gewölbe oder auch Blindgängern aus Kriegszeiten, die beseitigt werden müssen. Darüber hinaus sind die Arbeiten an Strom-, Gas-, Wasser- und Fernwärmeleitungen stark von der Witterung (Frost, Regen, Feuchtigkeit) abhängig.
Bei geplanten Baumaßnahmen wird versucht, alle Bauvorhaben der Leitungsbetreiber zu koordinieren, um die Beeinträchtigung für Anwohner und Verkehrsteilnehmer gering zu halten. Daher ist es durchaus üblich, dass Straßenabschnitte aufgerissen und bis zur vollständigen Fertigstellung provisorisch geschlossen werden. So stellen wir sicher, dass Fahrbahnsperrungen zwischenzeitlich aufgehoben und Rettungswege erhalten bleiben. Auch bei ungeplanten Maßnahmen wie z. B. Störungen und Reparaturen kann es passieren, dass Straßenabschnitte durch Beschädigungen an anderen Versorgungsleitungen erneut aufgerissen werden müssen.
Unsere Entstörungsdienste erreichen Sie 24 Stunden am Tag und 365 Tage im Jahr. Rufnummern für:
Strom (0211) 821 2626,
Gas, Wasser & Fernwärme (0211) 821 6681
öffentliche Beleuchtung (0211) 821 8241.
Nach Beendigung der Maßnahmen werden die Oberflächen wiederhergestellt und sämtliche Materialien entfernt. Sollte dennoch etwas liegen bleiben, würden wir uns über Ihre Nachricht freuen. Wir stehen Ihnen über unsere Service Line (0211/821 6389) oder über info@netz-duesseldorf.de gerne zur Verfügung.
Sollten Sie nach der Einrichtung oder beim Betrieb der Baustelle Risiken feststellen oder Sicherheitsbedenken haben, informieren Sie uns bitte unter unserer Service Line (0211/821 6389). Wir werden uns schnellstmöglich darum kümmern.
Achten Sie bei der Dosierung auf die Hinweise der Wasch- und Reinigungsmittelhersteller. Die Angaben befinden sich in der Regel auf der Rückseite der Verpackung. Hinweis: In Düsseldorf beträgt die Wasserhärte aktuell 14,9°dH, dies entspricht dem Härtebereich hart.
Die Wasserhärte im gesamten Düsseldorfer Versorgungsgebiet beträgt aktuell 14,7°dH und gehört damit in den Härtebereich hart.
Die Wasserhärte im gesamten Düsseldorfer Versorgungsgebiet beträgt aktuell 14,7°dH und gehört damit in den Härtebereich hart.
Nein, Mineralwasser kann im Gehalt der Mineralstoffe sehr unterschiedlich sein. Für gesunde Menschen sind sie unproblematisch. Bei bestimmten Krankheiten, wie zum Beispiel Bluthochdruck, sollte man auf einen niedrigen Natriumgehalt achten und die Marke öfter mal wechseln. Hohe Sulfatgehalte wirken abführend und sind für Kinder nicht geeignet.
Pro Kopf sind das im Schnitt 112 Liter pro Tag.
Nein! Alte Arzneimittel gehören nicht in die Toilette, sondern in den Müll! Die graue Tonne ist nicht nur der einfachste und bequemste Weg der Entsorgung, sondern auch der umweltvertäglichste. Da der Hausmüll in Düsseldorf der Müllverbrennungsanlage zugeführt wird, werden die arzneilichen Wirkstoffe so zerstört, dass kein Eintrag in die Umwelt erfolgt.
Ja, das Düsseldorfer Trinkwasser ist für die Zubereitung von Babynahrung geeignet.
Die Brunnen unserer Wasserwerke fördern ein Rohwasser, das zu ¼ aus Grundwasser und zu ¾ aus versickertem Rheinwasser (Uferfiltrat) besteht.
Das Gesetz über den Messstellenbetrieb und die Datenkommunikation in intelligenten Energienetzen (kurz: Messstellenbetriebsgesetz – MsbG) als Teil des Gesetzes zur Digitalisierung der Energiewende schreibt sie vor. Insbesondere der immer höher werdende Anteil wetterabhängiger Energiequellen erfordert eine Stabilisierung des Stromnetzes durch eine bessere Informationsgrundlage.
Moderne Messeinrichtungen erfassen den Stromverbrauch digital und können auch Verbrauchswerte für bestimmte Zeiträume darstellen.
Dank eines Zusatzmoduls des Smart-Meter-Gateways können intelligente Messsysteme die Informationen zusätzlich an Netzbetreiber, Energieversorger oder weitere externe Marktteilnehmer besonders sicher übermitteln und so „kommunizieren“.
Alle Verbrauchergruppen, deren durchschnittlicher Jahresverbrauch unter 6.000 kWh oder deren Stromerzeugung unter 7 kW liegen, bekommen zunächst grundsätzlich eine moderne Messeinrichtung. Auf Wunsch des Netzbetreibers können jedoch auch hier vorzeitig Messstellen mit einem iMSys ausgerüstet werden.
Darüber hinaus kann auch auf Kundenwunsch oder durch Meldung des jeweiligen Stromlieferanten ein intelligentes Messsystem für einen einmaligen Preis von 30€ verbaut werden. Hier geht´s zur Anfrage.
Alle Verbrauchergruppen, deren durchschnittlicher Jahresverbrauch über 6.000 kWh oder deren Stromerzeugung über 7 kW liegen, erhalten ein intelligentes Messsystem
Einschränkung: Bei allen Verbrauchergruppen, deren durchschnittlicher Jahresverbrauch über 100.000kWh liegt oder deren Stromerzeugung über 100 kW liegt, sind derzeit keine intelligenten Messsysteme verfügbar.
Mein Verbrauchsverhalten kann ich deutlich transparenter gestalten
Einsparpotenziale rund um den Stromverbrauch werden erkennbar
Bei intelligenten Messsystemen: Ein Ablesen des Zählers vor Ort ist nicht mehr notwendig und weitere Funktionen, z. B. Visualisierung meiner aktuellen Verbrauchswerte im Kundenportal werden ermöglicht.
Dynamische (Strom-)Tarife bieten starke Einsparpotentiale
Ich werde zu einem aktiven Teil der Energiewende
Eine Information wird Ihnen mindestens drei Monate vor Umbau zugehen. Den genauen Termin für Ihren Zählertausch nennen wir Ihnen mindestens zwei Wochen vor der geplanten Maßnahme.
Bereits jetzt sind Ihnen die Kosten für den Zähler in der Regel durch Ihren Stromversorger berechnet worden.
Mit dem Wechsel auf einen neuen digitalen Stromzähler ändert sich der Preis. Der Gesetzgeber hat Preisobergrenzen festgelegt, die von allen grundzuständigen Messstellenbetreibern einzuhalten sind. Die Preisobergrenzen sind im Preisblatt für den Messstellenbetrieb einzusehen.
In welchem Umfang Ihr Stromversorger die Kosten an Sie weitergibt, ist abhängig von Ihrem Stromvertrag. Der Zählerwechsel ist für Sie kostenlos. Lediglich bei einem vorzeitigen Einbau von intelligenten Messsystemen auf Kundenwunsch fallen einmalige Zusatzkosten in Höhe von 30€ an.
Bitte nutzen Sie hierfür unser Formular.
Über folgende Schritte kommen Sie zu Ihrem Strom-, Gas-, Wasser- oder Fernwärmeanschlusses:
1. Anfrage zum, Netzanschluss
Den Antrag können Sie ganz einfach über unser Kundenportal erstellen. Somit übermitteln Sie uns die relevanten Informationen für Ihren Netzanschluss. Vorab lesen Sie bitte die Informationen zu den notwendigen Unterlagen und Anträgen.*
2. Angebot
Wir erstellen Ihnen ein Angebot zur Erstellung Ihres Netzanschlusses.
3. Beauftragung
Sie unterzeichnen das Angebot und schicken uns dieses per Post. Gegebenenfalls bitten wir Sie zusätzlich um eine Erklärung zur Baufreiheit (FAQ). Darin bestätigen Sie, ab welcher Kalenderwoche die Voraussetzungen für die Erstellung des Anschlusses (FAQ) gegeben sind. Sobald die Vertragsunterlagen bei uns eingegangen sind, erhalten Sie eine Eingangsbestätigung.
4. Festlegung Ziel-Kalenderwoche
Bei Standardanschlüssen vereinbaren wir eine Ziel-Kalenderwoche, ab der die Arbeiten durchgeführt werden sollen.
5. Vor-Ort-Besichtigung
In der Regel vereinbaren wir mit Ihnen etwa 4 Wochen vor der Ziel-Kalenderwoche einen Vorort-Termin, bei dem wir gemeinsam mit einem Tiefbau-Unternehmen die Verlegung des Anschlusses besprechen. Hier werden dann auch die genauen Termine für die Arbeiten festgelegt.
6. Tiefbau & Montage
In diesem Schritt werden die erforderlichen Gräben ausgehoben, die Leitungen verlegt und die entsprechenden Anschlüsse montiert.
7. Inbetriebsetzung Netzanschluss
Mit dem Einbau der Sicherungen des Wasserzähler und des Gasdruckregler wird der Netzanschluss in Betrieb gesetzt. Ab diesem Zeitpunkt können Sie Wasser konsumieren.
8. Montage Stromzähler und Gaszähler
Für die Versorgung mit Strom und Gas müssen noch die Zähler montiert werden. Die Montage muss gesondert beauftragt werden, kann aber in einem Arbeitsschritt mit der Inbetriebsetzung erfolgen.
Bitte beachten Sie, dass sich der gesamte Prozess inklusive Rückfragen auf bis zu drei Monate strecken kann. Sie sollten Ihre Anfrage zum Netzanschluss daher möglichst frühzeitig im Prozess stellen.
Ihr Installateur kann für Sie folgende Aufgaben übernehmen:
Ermittlung der erforderlichen Leistung (Bedarfe) in der Anfrage zum Netzanschluss im Kundenportal
Ihr Architekt kann für Sie folgende Aufgaben übernehmen:
Bereitstellung eines amtlichen Lageplans (Maßstab 1:250), inklusive Lage des Gebäudes (Angabe der Grenzabstände)
Bereitstellung eines Grundrissplans, aus dem Lage und Größe des Hausanschlussraums (FAQ) ersichtlich ist
Baufreiheit (FAQ) koordinieren
Sie müssen folgende Aufgaben selbst übernehmen:
Anfrage für Ihren Netzanschluss vervollständigen
Ggf. Einwilligung des Grundstückseigentümers einholen
Angebot der Netzgesellschaft Düsseldorf mbH unterschreiben
Gerne können Sie sich im Rahmen der Anschlussanfrage von Ihrem Installateur oder Architekten betreuen oder vertreten lassen. Diese müssen dann allerdings durch Sie bevollmächtigt werden. Die Vollmacht hierüber muss dann mit der Anfrage mit eingereicht werden.
Ob ein Vor-Ort-Termin zur Planung Ihres Netzanschlusses nötig ist, wird anhand Ihrer eingereichten Anfrage zum Netzanschluss und der dazu gehörenden Unterlagen geprüft.
Bei Anschlussänderungen oder Umlegungen von Bestandsgebäuden vor der Angebotserstellung ist in der Regel ein Vor-Ort-Termin erforderlich.
Sofern ein Vor-Ort-Termin nötig ist, setzt sich ein Mitarbeiter der Netzgesellschaft Düsseldorf mbH mit Ihnen in Verbindung.
Diese Angabe ermittelt Ihr Installateur für Sie. Sie hängt von den Verbrauchsgeräten ab, die in Ihrem Objekt geplant sind. Entscheidend ist hierbei vor allem die Betrachtung, welche Verbraucher zeitgleich betrieben werden (Gleichzeitigkeit).
Wenn Sie einen Netzanschluss für ein Einfamilienhaus benötigen, können Sie sich an folgenden Werten orientieren:
Strom: 13 kW – Anschlussdimension 1x3x63A
Wasser: 0,7 Liter/Sekunde
Gas: 20 kW
Netzanschluss Strom:
Gemäß der Verordnung NAV endet der Netzanschluss Strom mit den Hausanschlusssicherungen im Hausanschlusskasten.
Netzanschluss Gas und Wasser:
Gemäß den Verordnungen NDAV und AVBWasserV enden die Anschlüsse Gas und Wasser je mit der Hauptabsperreinrichtung. Diese befindet sich in der Regel im Gebäude direkt nach der Gebäudeeinführung im erforderlichen Anschlussraum.
Ja, Sie können einen Netzanschluss vom Nachbargrundstück erhalten. Folgende Punkte sind dabei zu berücksichtigen:
1. Zähler müssen in dem Hausanschlussraum vom Nachbarn installiert werden.
2. Die Zugänglichkeit zu den Räumlichkeiten muss mit Ihrem Nachbarn geklärt und im Grundbuch festgeschrieben werden. Beachten Sie, dass bei Änderung der Besitzverhältnisse des Nachbargrundstücks Ihnen der Zutritt zu Ihren Messeinrichtungen verwehrt werden könnte.
Die Netzgesellschaft Düsseldorf mbH ist für die Verlegung der Telekommunikationsanschlüsse nicht verantwortlich. Sie müssen den jeweiligen Telekommunikationsanbieter mit der Anschlusserstellung des Telekommunikationsanschlusses separat beauftragen.
Der jeweilige Betreiber hat die Möglichkeit, sich mit der Netzgesellschaft Düsseldorf mbH in Verbindung zu setzen, damit eine Koordinierung stattfinden kann.
Auf Wunsch kann im Rahmen der Hausanschlusserstellung ein Leerrohr für Ihren Telekommunikationsanschluss mit verlegt werden. Hierzu benötigen wir die entsprechende Angabe im Antrag in unserem Kundenportal. Bei Sondernetzanschlüssen im Kundenantrag
Das Leerrohr verläuft von Ihrer Grundstücksgrenze und endet ca. 1 Meter vor Ihrem Haus. Da die Telekommunikationsleitungen durch das Leerrohr gelegt werden können, sind für den Telekommunikationsanschluss im Nachgang lediglich Punktaufgrabungen auf Ihrem Grundstück notwendig.
Die Preise für Standardnetzanschlüsse setzen sich aus einer Grundpauschale für den öffentlichen Straßenraum sowie eine Meterpauschale für die Leitungsverlegung auf Privatgrund zusammen. Wird ein Grundstück erstmalig angeschlossen, wird zu den Anschlusskosten noch ein Baukostenzuschuss (FAQ) für die Leistungsbereitstellung aus dem vorgelagerten Netz berechnet.
Netzanschlusspauschalen
Eine Übersicht zu den Kostenpauschalen bei Standardanschlüssen finden Sie in den Netzanschlusspauschalen (PDF). Ob Ihr Netzanschluss als Standardanschluss pauschal abgerechnet werden kann oder individuell kalkuliert werden muss, können Sie bei der Netzgesellschaft Düsseldorf mbH erfragen.
Inbetriebsetzung/Montage der Messeinrichtung
Für die Inbetriebsetzung des Netzanschlusses sowie die Zählerstellung fallen für Sie keine zusätzlichen Kosten an.
Das Angebot der Netzgesellschaft Düsseldorf umfasst
1. Tiefbauarbeiten (sofern erforderlich)
2. Materialien
3. Montage
4. Planung und Dokumentation
Dies entspricht den gesamten Kosten von der Anschlussplanung bis zur Verlegung bis in Ihr Haus.
Im Rahmen der Tiefbauarbeiten stellen wir die Oberfläche im üblichen Rahmen wieder her (Erde, Rasen, Platten o.ä.).
Die Entfernung von Hindernissen, Bepflanzungen oder betonierten Flächen führen wir nicht aus, diese müssen im Vorfeld entfernt werden.
Das Gesetz über den Messstellenbetrieb und die Datenkommunikation in intelligenten Energienetzen (kurz: Messstellenbetriebsgesetz – MsbG) als Teil des Gesetzes zur Digitalisierung der Energiewende schreibt sie vor. Insbesondere der immer höher werdende Anteil wetterabhängiger Energiequellen erfordert eine Stabilisierung des Stromnetzes durch eine bessere Informationsgrundlage.
Alle Verbrauchergruppen, deren durchschnittlicher Jahresverbrauch unter 6.000 kWh oder deren Stromerzeugung unter 7 kW liegen, bekommen zunächst grundsätzlich eine moderne Messeinrichtung. Auf Wunsch des Netzbetreibers können jedoch auch hier vorzeitig Messstellen mit einem iMSys ausgerüstet werden.
Darüber hinaus kann auch auf Kundenwunsch oder durch Meldung des jeweiligen Stromlieferanten ein intelligentes Messsystem für einen einmaligen Preis von 30€ verbaut werden. Hier geht´s zur Anfrage.
Alle Verbrauchergruppen, deren durchschnittlicher Jahresverbrauch über 6.000 kWh oder deren Stromerzeugung über 7 kW liegen, erhalten ein intelligentes Messsystem
Einschränkung: Bei allen Verbrauchergruppen, deren durchschnittlicher Jahresverbrauch über 100.000kWh liegt oder deren Stromerzeugung über 100 kW liegt, sind derzeit keine intelligenten Messsysteme verfügbar.
Mein Verbrauchsverhalten kann ich deutlich transparenter gestalten
Einsparpotenziale rund um den Stromverbrauch werden erkennbar
Bei intelligenten Messsystemen: Ein Ablesen des Zählers vor Ort ist nicht mehr notwendig und weitere Funktionen, z. B. Visualisierung meiner aktuellen Verbrauchswerte im Kundenportal werden ermöglicht.
Dynamische (Strom-)Tarife bieten starke Einsparpotentiale
Ich werde zu einem aktiven Teil der Energiewende
Weitere Fragen und Antworten finden Sie in unseren FAQ.