
Anmeldung von Verbrauchsgeräten
Damit unser Stromnetz sicher und zuverlässig betrieben werden kann, müssen bestimmte elektrische Geräte mit höherem Energiebedarf angemeldet werden. Dazu zählen insbesondere steuerbare Verbrauchseinrichtungen wie Ladeeinrichtungen für Elektrofahrzeuge (Wallboxen), Wärmepumpen, Klimaanlagen oder Stromspeicher.
Eine Anmeldung ist erforderlich, sobald die Geräte bestimmte Leistungsgrenzen überschreiten:
Wallbox/Ladeeinrichtung ab 3,6 kW: Anmeldung erforderlich
Wallbox/Ladeeinrichtung ab 4,2 kW: Zusätzlich ist eine Anmeldung als steuerbare Verbrauchseinheit gemäß § 14a EnWG erforderlich.
Wallbox/Ladeeinrichtung ab 12 kW: Zusätzlich ist eine Genehmigung der Netzgesellschaft erforderlich.
Wärmepumpe ab 4,2 kW: Anmeldung als steuerbare Verbrauchseinheit
Anlage zur Raumkühlung ab 4,2 kW: Anmeldung als steuerbare Verbrauchseinheit
Stromspeicher ab 4,2 kW: Anmeldung als steuerbare Verbrauchseinheit.
Für die Anmeldung einer steuerbaren Verbrauchseinrichtung sollten Sie folgende Dokumente bereithalten:
Bestätigungsformular Ihres Installationsunternehmens
ggf. einen einpoligen Stromlaufplan / SLD (Single-Line-Diagramm) je nach ausgewähltem Messkonzept
Vollmacht des Anlagenbetreibers, sofern Sie nicht selbst der Anlagenbetreiber sind