Nahaufnahme von einer Wärmepumpe

Anmeldung von Verbrauchsgeräten

Damit unser Stromnetz sicher und zuverlässig betrieben werden kann, müssen bestimmte elektrische Geräte mit höherem Energiebedarf angemeldet werden. Dazu zählen insbesondere steuerbare Verbrauchseinrichtungen wie Ladeeinrichtungen für Elektrofahrzeuge (Wallboxen), Wärmepumpen, Klimaanlagen oder Stromspeicher.

Eine Anmeldung ist erforderlich, sobald die Geräte bestimmte Leistungsgrenzen überschreiten:

  • Wallbox/Ladeeinrichtung ab 3,6 kW: Anmeldung erforderlich

  • Wallbox/Ladeeinrichtung ab 4,2 kW: Zusätzlich ist eine Anmeldung als steuerbare Verbrauchseinheit gemäß § 14a EnWG erforderlich.

  • Wallbox/Ladeeinrichtung ab 12 kW: Zusätzlich ist eine Genehmigung der Netzgesellschaft erforderlich.

  • Wärmepumpe ab 4,2 kW: Anmeldung als steuerbare Verbrauchseinheit

  • Anlage zur Raumkühlung ab 4,2 kW: Anmeldung als steuerbare Verbrauchseinheit

  • Stromspeicher ab 4,2 kW: Anmeldung als steuerbare Verbrauchseinheit.

Für die Anmeldung einer steuerbaren Verbrauchseinrichtung sollten Sie folgende Dokumente bereithalten:

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