Gelbe Rohre mit rotem Drehrad

Umstellungsgebiete nach Jahren

Wann sind Sie von der Umstellung betroffen? In welchem Jahr Ihre Adresse auf H-Gas umgestellt wird sehen Sie in unserer Übersichtskarte. Nach Eingabe Ihrer Adresse sehen Sie das Jahr der Umstellung.

Mitarbeiter steht mit Tablet vor einem Gasgerät.

Was bedeutet Erdgasumstellung?

Gaskunden in Deutschland werden derzeit mit zwei unterschiedlichen Gasarten versorgt, L-Gas (low caloric / niedriger Brennwert) und H-Gas (high caloric / hoher Brennwert). Rund ein Viertel der deutschen Verbraucher werden mit L-Gas versorgt. Darunter fallen die Bundesländer Nordrhein-Westfalen, Niedersachsen, Hessen, Bremen, Sachsen-Anhalt und Rheinland-Pfalz. In Düsseldorf wird daher in den nächsten Jahren von L- auf H-Gas umgestellt. Dieser Vorgang wird mit dem Begriff der "Erdgasumstellung" beschrieben. Die Erdgasumstellung ist eines der größten Infrastrukturprojekte der deutschen Energiewirtschaft.

Fortschritt Erhebung- und Anpassung in Düsseldorf

Verfolgen Sie hier den Fortschritt unserer Arbeiten.

Düsseldorf

Die Arbeiten laufen wie geplant.

Juli 2019 - Ende 2028 30 %

Umstellungsgebiet 2025

Ab Mai 2025 werden der Stadtteil Heerdt und im September/Oktober 2025 große Teile von Eller, Oberbilk, Holthausen, Reisholz, Hassels, Benrath, Hellerhof und Urdenbach umgestellt. Insgesamt betrifft dies rund 15.000 Verbrauchsstellen.

Schalttermine 06.05.2025, 09.09.2025 sowie 21.10.2025

Erhebungen

Die Erhebungen laufen.

April 2024 - Mitte 2025 85 %

Anpassungen

Die Anpassungen starten im Mai 2025.

Mai 2024 - Ende 2025 30 %

Umstellungsgebiet 2026

Betroffen sind ca. 11.000 Verbrauchsstellen in den Stadtteilen Eller, Lierenfeld, Oberbilk, Flingern, Grafenberg, Gerresheim, Ludenberg, Hubbelrath, Rath, Stadtmitte und Vennhausen.

Schalttermine: 05.05.2026, 01.07.2026, 01.09.2026

Erhebungen

Die Erhebungen sind weitesgehend abgeschlossen.

April 2024 - Mitte 2025 90 %

Anpassungen

Die Anpassungen laufen.

Mitte 2025 - Ende 2026 0 %

Häufige Fragen zum Thema Erdgasumstellung

  • In Deutschland gibt es zwei verschiedene „Arten“ von Erdgas, L- und H-Gas

  • Diese unterscheiden sich in ihrer chemischen Zusammensetzung und ihrem Energiegehalt

  • Die Bezeichnung „L-“ steht dabei für „low“ (niedrig), „H-“ steht für „high“ (hoch). Der Brennwert von H-Gas ist höher als der von L-Gas (rund 11,5 kWh/m³ zu 10 kWh/m³)

  • L-Gas wird in den Niederlanden und in Deutschland gefördert

  • Die Erdgasversorgung in Deutschland erfolgt entweder mit L-Gas oder mit H-Gas. Das Versorgungsgebiet Düsseldorf wird mit dem sogenannten L-Gas versorgt

  • Die L-Gas-Versorgung wurde bislang hauptsächlich durch Importe aus den Niederlanden sichergestellt.

  • Diese Quellen stehen aber in Zukunft nicht mehr unbegrenzt zur Verfügung. Daher ist eine Umstellung auf H-Gas erforderlich

  • Aus der unterschiedlichen Beschaffenheit der Gasarten L- und H-Gas ergeben sich auch unterschiedliche Anforderungen an die Gasgeräte in Haushalten und Industrieanlagen

  • Diese müssen auf die jeweilige Erdgasqualität eingestellt werden

Das Netzgebiet der Netzgesellschaft Düsseldorf mbH ist in verschiedene Anpassungsgebiete unterteilt (siehe Karte). Die Erfassung der Gasgeräte im ersten Anpassungsgebiet wird im 3. Quartal 2019 stattfinden, gefolgt von der Anpassung ab dem 1. Quartal 2020 und der Umstellung auf H-Gas im Jahr 2021.

Mit L-Gas aus den Niederlanden werden heute ca. 23 % aller deutschen Haushalte und der regionalen Industrie versorgt

Alle diese Haushalte und Industriebetriebe sind von der Umstellung betroffen

Insgesamt sind in der Zeit bis 2030 ca. 5,5 Mio. Gasgeräte anzupassen

Die Umstellung wird nicht für alle Netzgebiete gleichzeitig, sondern nach einem von den Ferngasleitungsnetzbetreibern vereinbarten Plan schrittweise umgesetzt

L-Gas-Versorgungsgebiete befinden sich schwerpunktmäßig in den Bundesländern Niedersachsen, Bremen, Nordrhein-Westfalen und der Region Mittelhessen sowie in Teilen Sachsen-Anhalts

  • Alle beauftragten Firmen haben für ihre Mitarbeiter entsprechende Identifikationsmittel erhalten

  • Dies sind Lichtbildausweise, die vor Ort zu zeigen sind und Legitimationsschreiben bzw. PIN-Nummer, die ebenfalls vor Ort genannt werden müssen

  • Bei Zweifeln sollte folgende Service-Nummer angerufen werden: 0211 / 821 8833

  • Sollte eine Person versuchen, sich zu Haus/Wohnung Zugang zu verschaffen, ohne die im Vorfeld mitgeteilten Kriterien zu erfüllen, sollte der Zutritt verweigert und sofort die eingerichtete Service-Nummer und/oder die Polizei kontaktiert werden

  • Den Zeitraum für Erhebung und Anpassung teilen wir Ihnen vor Beginn der Erhebung bzw. Anpassung mit einem allgemeinen Informationsschreiben mit

  • Zusätzlich findet mit einem Vorlauf von einigen Tagen durch Terminanschreiben in den betroffenen Haushalten eine entsprechende Ankündigung statt

  • In der Regel sind zwei Besuche durch einen von uns beauftragten Monteur erforderlich

  • Der erste Termin erfolgt zur Erhebung, in deren Rahmen alle im Haushalt betriebenen Gasgeräte registriert werden

  • Im zweiten Termin erfolgt dann die Anpassung, bei der die Geräte auf die zukünftige Gasart umgerüstet werden

  • In einzelnen Fällen kann eine Nachkontrolle einzelner Geräte einen weiteren Besuch erforderlich machen

  • Diese Qualitätskontrolle dient der Überprüfung aller durchgeführten Arbeiten

  • Bei der Erhebung werden alle relevanten Eigenschaften der Gasgeräte erfasst, um die spätere Anpassung optimal planen und vorbereiten zu können

  • Im Rahmen der Erhebung wird die Funktion der Gasgeräte in keiner Weise eingeschränkt

  • Im Rahmen der Erdgasumstellung existiert für die Arbeiten an Erdgasgeräten aus Sicherheitsgründen ein umfangreiches sowie verpflichtendes Regelwerk (Technische Regel - Arbeitsblatt des DVGW G680 sowie die Technische Regel für Gasinstallationen). Diese verpflichten uns als Netzbetreiber, die Gasgeräteerhebung nach eindeutigen Vorgaben abzuwickeln. Dazu gehört auch eine Abgasmessung inkl. einer Bewertung anhand der vorgegebenen Einstellwerte des Herstellers hinsichtlich CO2/O2 und CO-Gehalt. Diese ist in Teil- und Volllast durchzuführen. Diese Art der Messung unterscheidet sich von der Ihres Schornsteinfegers und kann deshalb auch zu abweichenden Messwerten führen, die, wenn sie kritische und festgeschriebene Grenzwerte übersteigen, eine Mängelkarte nach sich ziehen und/oder vorgeben ein Gasgerät außer Betrieb zu nehmen.

  • Wir möchten betonen, dass die Messungen Ihres Schornsteinfegers natürlich ihre Berechtigung haben und durch unsere eventuell abweichenden Messprotokolle auch nicht angezweifelt werden; der bedeutende Unterschied ist, dass wir Ihre Gasgeräte nicht nur überprüfen, sondern an eine neue Gasart (H-Gas) mit einem höherem Brennwert anpassen. Hierfür sind die geltenden Regelwerke verpflichtend einzuhalten. Nur so kann ein ordnungsgemäßer Betrieb Ihrer Gasgeräte nach der Erdgasumstellung sichergestellt werden. Dieses Vorgehen dient Ihrer eigenen sowie der allgemeinen Sicherheit.

  • Bei der Anpassung werden die Geräte auf die zukünftige Gasart umgerüstet

  • In den meisten Fällen werden eine oder mehrere Düsen im Gerät ausgetauscht und danach eine Einstellung des Brenners vorgenommen.

  • Der Aufwand der Anpassung ist abhängig vom Gerätetyp

  • Die Art des Gerätes hat z. B. auch Einfluss auf die Anzahl der zu wechselnden Düsen und der einzustellenden Regelarmaturen

  • Normalerweise dauert eine Anpassung weniger als eine Stunde pro Gerät

  • In Abhängigkeit vom jeweiligen Gerätetyp kann es in Ausnahmefällen zu einer längeren Anpassungsdauer kommen

  • Soweit das Gerät anpassungsfähig ist, entstehen keine unmittelbaren Kosten

  • Die Kosten für Erhebung, Anpassung sowie alle weiteren Maßnahmen werden durch den Netzbetreiber getragen und auf alle Netze innerhalb des jeweiligen Marktgebiets umgelegt

  • Sie sind somit in den Netzentgelten enthalten

  • Der lokale Netzbetreiber ist zur Organisation und zur Kostenübernahme der Umstellung verpflichtet

  • Die durch die Umstellung von L- auf H-Gas anfallenden Kosten werden entsprechend den Vorgaben aus § 19a EnWG bundesweit gewälzt

  • Da das „neue“ Gas einen höheren Brennwert aufweist, werden mit weniger Volumen mehr kWh geliefert

  • Es sind also weniger m³ auf dem Gaszähler abzulesen

  • Für Informationen zu den aktuellen Gaspreisen kontaktieren Sie bitte Ihren Gas-Lieferanten

  • Die große Mehrheit aller Gasgeräte ist aus technischen Gründen für die jeweilige Gasart, die sie bezieht, eingestellt

  • Nur so ist ein sicherer und effizienter Betrieb gewährleistet

  • Bei einer Änderung der bezogenen Gasart muss entsprechend auch das Gerät angepasst werden

  • Ansonsten kann es zu einer Beschädigung oder Zerstörung des Gerätes bis hin zu einer Gefährdung des Betriebsortes oder des Betreibers kommen

  • Es gibt auch Geräte, die für den Betrieb mit L- und H-Gas geeignet sind - etwa adaptive Gasthermen, die sich selbstständig anpassen

  • Diese stellen jedoch eine Ausnahme dar

  • Sollte sich im Haushalt ein solches Gerät befinden, so wird das beauftragte Fachunternehmen dies bei der (in jedem Fall notwendigen) Erhebung feststellen und uns entsprechend informieren

  • In den allermeisten Fällen ist eine Anpassung der Geräte durchführbar

  • Diese Beurteilung nehmen die beauftragten Fachfirmen auf der Basis der relevanten technischen Regeln vor

  • In Fällen, in denen eine Anpassung nicht möglich ist, wird gesondert informiert und das weitere Vorgehen mit dem Kunden abgestimmt

  • Grundsätzlich kommt dies etwa bei sehr alten Gasgeräten vor

  • Nein. Wenn Gasgeräte auf Wunsch des Betreibers nicht angepasst werden, muss durch den jeweiligen Netzbetreiber der komplette Gasanschluss gesperrt werden

  • Aus einem Weiterbetrieb mit falschen Einstellungen können Gefahren von einer Beschädigung oder Zerstörung des Gerätes bis hin zu einer Gefährdung des Betriebsortes oder des Betreibers entstehen

  • Im Nachgang der durchgeführten Erhebung erhält der Kunde eine Mitteilung über seine Geräte

  • Einen eventuellen Geräteaustausch nimmt der Anlagenbetreiber selbst vor

Weitere Fragen und Antworten finden Sie in unseren FAQ.