
Blindleistung
Hintergrund
Die Bundesnetzagentur veröffentlichte am 25.06.2024 die Festlegung BK6-23-072 zur transparenten, diskriminierungsfreien und marktgestützten Beschaffung der nicht frequenzgebundenen Systemdienstleistung „Dienstleistungen zur Spannungsregelung“ („Blindleistung“). Die Festlegung erläutert Spezifikationen und technische Anforderungen zur marktgestützten Beschaffung von Blindleistung durch die deutschen regelzonenverantwortlichen Übertragungsnetzbetreiber (ÜNB) und Verteilernetzbetreiber (VNB), welche ein Hochspannungsnetz betreiben.
Ausschreibung der Netzgesellschaft Düsseldorf mbH
Bekanntmachung
Die Netzgesellschaft Düsseldorf mbH beabsichtigt, auf Grundlage der Festlegung BK6-23-072 der Bundesnetzagentur eine marktgestützte Beschaffung von Blindleistung vorzunehmen. Daher veröffentlicht die Netzgesellschaft Düsseldorf mbH hiermit alle erforderlichen Informationen zur marktlichen Beschaffung in ihrem Netzgebiet.
Netzgebiet
Das Netzgebiet der Netzgesellschaft Düsseldorf mbH bildet hierbei eine Beschaffungsregion.
Wichtige Dokumente zur Ausschreibung Blindleistung
An der Ausschreibung teilnehmen
Teilnahmevoraussetzungen erfüllen
Jeder Anbieter, der an diesem Beschaffungsverfahren teilnehmen will, muss alle Teilnahmevoraussetzungen erfüllen. Die Voraussetzungen werden mit der Bekanntmachung im Mustervertrag inkl. Anhängen veröffentlicht.
Angebot einreichen
Nach Erfüllung der Teilnahmevoraussetzungen können Anbieter an dem Beschaffungsverfahren gemäß der Bekanntmachung teilnehmen. Die Angebotsabgabe erfolgt, indem die Anbieter das Formular zur Angebotsabgabe vollständig ausfüllen und zusammen mit dem PQ-Diagramm und im Fall von Aggregation zusätzlich einer Liste aller teilnehmenden Anlagen fristgerecht per E-Mail einreichen.
Zuschlag erhalten
Anbieter bekommen die Zuschlagserteilung mitgeteilt. Anbieter, die keinen Zuschlag erhalten, werden ebenfalls über ihre nicht erfolgreichen Angebote informiert.
Mit Zuschlagserteilung kommt ein Vertrag gemäß dem veröffentlichten Mustervertrag über die Erbringung der nfSDL „Dienstleistungen zur Spannungsregelung“ zwischen dem bezuschlagten Anbieter und der Netzgesellschaft Düsseldorf mbH zustande.
Die Netzgesellschaft Düsseldorf mbH kann, wenn kein wirtschaftliches Ergebnis erzielt wurde, ein Beschaffungsverfahren aufheben. Anbieter werden in diesem Fall ebenfalls informiert.
Blindleistung erbringen
Wenn ein Anbieter im Beschaffungsverfahren einen Zuschlag erhalten hat, muss der Anbieter im entsprechenden Erbringungszeitraum Blindleistung vorhalten und bereitstellen. Im Gegenzug erhält der Anbieter die bezuschlagte Vergütung.