Urban skyline with a river, bridge, and TV tower on the horizon, alongside a large electrical transformer in the foreground.

Zuteilungsverfahren für Kapazitäten größer 3,5 MVA

Ein neuer Vergaberahmen für große Lasten – verlässlich, fair, zukunftsgerichtet.

Überblick

In Düsseldorf verzeichnen wir, wie in vielen anderen deutschen Großstädten, ein seit ca. 2025 stark gestiegenes Anfrageaufkommen nach Netzanschlüssen mit sehr hohen Anschlussleistungen. Dabei handelt es sich um besonders leistungsintensive Projekte, zum Beispiel Rechenzentren oder große Energiespeicher.

Um verfügbare Netzanschlusskapazitäten fair, transparent und diskriminierungsfrei zu vergeben, hat die Netzgesellschaft Düsseldorf ein standardisiertes Leistungsvergabeverfahren für Anschlussanfragen mit einer Leistung von mehr als 3,5 MegaVoltAmpere (MVA) eingeführt.

Warum ist das Verfahren notwendig?

Die Anzahl der Anfragen nach sehr hohen Netzanschlussleistungen hat in Düsseldorf und anderen deutschen Großstädten in der jüngsten Zeit deutlich zugenommen. Gleichzeitig erfordert der Ausbau der Stromnetze umfangreiche Planungs-, Genehmigungs- und Bauprozesse. Dadurch können neue Anschlussanfragen nicht immer unmittelbar umgesetzt werden.

Mit dem Leistungsvergabeverfahren stellen wir sicher, dass:

  • verfügbare Netzkapazitäten fair verteilt werden

  • alle Antragstellenden diskriminierungsfrei behandelt werden

  • Transparenz über verfügbare Kapazitäten besteht

  • die Versorgungssicherheit jederzeit gewährleistet bleibt

  • langfristige Planungssicherheit geschaffen wird

Für wen gilt das Verfahren?

Das Verfahren gilt für Großprojekte mit außergewöhnlich hohen Leistungsanforderungen größer als 3,5 MVA: Dazu zählen zum Beispiel große Industrieanlagen, Rechenzentren oder vergleichbare Großverbraucher. Diese Anfragen stellen besondere Anforderungen an das Stromnetz und die Netzplanung.

Wichtig: Für 97 Prozent aller Anfragen und alle Privathaushalte ändert sich nichts. 

Betroffen vom Zuteilungsverfahren (Anschlüsse größer 3,5 MVA):NICHT betroffen vom Zuteilungsverfahren (Anschlüsse kleiner 3,5 MVA):
neue Netzanschlussanfragen mit einem Leistungsbedarf von mehr als 3,5 MVA Alle neuen Niederspannungsanschlüsse insbesondere für Haushalte
Anfragen zur Netzanschlusserweiterung auf einen Gesamtleistungsbedarf von mehr als 3,5 MVA. Erweiterungen bestehender Niederspannungsanschlüsse für bspw. Wärmepumpen, Wallboxen, etc.
Alle größeren Anschlüsse insbesondere in der Mittelspannung für bspw. Gewerbe bis zu einer maximalen Gesamtleistung von 3,5 MVA

Wie funktioniert das neue Repartierungsverfahren?

Für Netzanschlussbegehren und Leistungserhöhungen mit einer beantragten, beziehungsweise insgesamt erforderlichen Anschlussleistung von mehr als 3,5 MVA je Grundstück erfolgt die Vergabe verfügbarer Netzanschlusskapazitäten ausschließlich im Rahmen des Leistungsvergabeverfahrens. Alle Anträge werden nach einheitlichen und diskriminierungsfreien Kriterien behandelt. Die Netzgesellschaft Düsseldorf verwendet ein Repartierungsverfahren „pro Kopf”. Die verfügbare Netzkapazität wird fair zu gleichen Anteilen auf alle im Verfahren zugelassenen Netzanschlussanträge aufgeteilt.

Bereits eingegangene oder neu eingehende Anschlussanträge müssen bis zum 30. November eines jeden Jahres im Portal aktualisiert oder angelegt worden sein und vollständig vorliegen, um am aktuellen Verfahren teilnehmen zu können.

Um den Eingang eines vollständigen Antrags sicherzustellen, sollte ein Abgleich des eigenen Antrags mit dem Start der Antragsphase (1. September) erfolgen. Die Anforderungen veröffentlichen wir auf unserer Homepage.

Anträge, die in dem aktuellen Vergabeverfahren nicht berücksichtigt werden können, werden im Kundenportal auf den Status “Nachbearbeitung” gestellt. Wenn im folgenden Jahr weiterhin Interesse am Anschluss besteht, muss der Antrag auf den Status „Aktiv" gestellt werden und die benötigten Unterlagen sind ggf. zu aktualisieren. Der Antrag wird dann als Neuantrag berücksichtigt. Die Statusänderung des Antrages muss eigenverantwortlich angestoßen werden. Eine proaktive Information der NGD erfolgt nicht.

Welche Unterlagen müssen eingereicht werden?

Für die Teilnahme am Leistungsvergabeverfahren ist ein vollständiger Netzanschlussantrag über unser Netzanschlussportal erforderlich. Dazu gehören insbesondere folgende Angaben und Unterlagen: 

  • Netzanschlussantrag nach VDE 4110 beziehungsweise VDE 4120

  • Leistungsbilanz zur Erläuterung des Leistungsbedarfs

  • Angaben zum geplanten Leistungshochlauf und Projektzeitplan

  • Nachweis des Grundstücksbezugs beziehungsweise der Flächensicherung

  • Lageplan mit geplanter Anschlussstelle

  • Angaben zu einer Mindestkapazität und Teilleistungsannahme

  • Bei Erhöhungen bestehender Netzanschlüsse: Angabe der aktuell vertraglich vereinbarten Anschlussleistung

  • Gegebenenfalls erforderliche Eigentümererklärungen oder Vollmachten

Nur vollständig eingereichte Anträge können wir im Leistungsvergabeverfahren berücksichtigen. Die Antragstellung erfolgt ausschließlich über das Netzanschlussportal der Netzgesellschaft Düsseldorf.

Aktuelle Kapazitätssituation

Die Netzgesellschaft Düsseldorf ermittelt jährlich die verfügbaren Netzanschlusskapazitäten für Anschlussbegehren mit einer Leistung von mehr als 3,5 MVA. Im Rahmen der Kapazitätsermittlung wurde festgestellt, dass für das Jahr 2026 keine unmittelbar verfügbaren freien Netzanschlusskapazitäten über 3,5 MVA zur Vergabe bereitstehen. Die verfügbare Netzanschlussleistung wird jährlich spätestens zum 01. September bekannt gegeben.


Die genauen Zeiträume des Verfahrens haben wir in dieser Grafik zusammengestellt:

Fragen und Antworten

Es geht um sehr wenige Großprojekte mit außergewöhnlich hohen Leistungsanforderungen über 3,5 MVA, z. B. Rechenzentren oder große Stromspeicher. Haushalte inklusive Ladeinfrastruktur und Wärmepumpen sowie klassische Gewerbeanschlüsse sind nicht betroffen. 

Nein. Die Versorgung ist sicher. Große Anschlussanfragen über 3,5 MVA steuern wir vorausschauend, damit die Versorgungssicherheit auch langfristig gewährleistet bleibt.  

Ein standardisiertes, transparentes Prüf‑ und Vergabeverfahren für Anschlussanfragen über 3,5 MVA – mit klaren Fristen, Unterlagenanforderungen und Kriterien.  

Die Einführung ist aktuell für das 2. Halbjahr 2026 geplant. Aktualisierungen (inkl. konkreter Fristen) veröffentlichen wir auf dieser Seite. 

Nein. Hausanschlüsse inklusive Wärmepumpen und Ladeinfrastruktur sowie klassische Gewerbeanschlüsse sind nicht betroffen. Es geht um sehr wenige Großprojekte mit außergewöhnlich hohen Leistungsanforderungen über 3,5 MVA 

Die Anfrage muss über das Netzanschlussportal gestellt werden. (Hinweis aus dem internen Ablauf: Für Hochspannungsanfragen ist im Portal derzeit „Mittelspannung“ auszuwählen.)  

Anträge, die in dem aktuellen Vergabeverfahren nicht berücksichtigt werden können, werden im Kundenportal auf den Status „Nachbearbeitung” gestellt. Wenn im folgenden Jahr weiterhin Interesse am Anschluss besteht, muss der Antrag auf den Status „Aktiv" gestellt werden und die benötigten Unterlagen sind ggf. zu aktualisieren. Der Antrag wird dann als Neuantrag berücksichtigt.

Ja, aber nur, wenn sämtliche für das Vergabeverfahren erforderliche Unterlagen vollständig vorliegen. Welche Unterlagen konkret erforderlich sind, teilen wir rechtzeitig auf unserer Homepage mit.    

Netzausbau ist komplex: Er erfordert eine sorgfältige Planung und muss mit verschiedenen Beteiligten abgestimmt werden. Zudem sind Baukapazitäten begrenzt. Gleichzeitig bauen wir unsere Netze kontinuierlich aus und entwickeln sie Schritt für Schritt weiter, damit der steigende Bedarf zuverlässig gedeckt werden kann.

Sobald Details final sind, veröffentlichen wir Fristen/Unterlagen/Ablauf auf der NGD‑Website (diese Seite wird fortlaufend aktualisiert).  

Weitere Fragen und Antworten finden Sie in unseren FAQ.