
Standrohr
Öffnungszeiten der Standrohrverwaltung
Wichtiges
Der Zugang zur Standrohrausgabe kann nur noch über das Tor Höherweg 200 mit Anmeldung beim Pförtner erfolgen. Sie erhalten nach der Anmeldung eine Zugangskarte für die Standrohrausgabe.
Vereinbarte Termine sind zwingend einzuhalten. Terminverschiebungen sind nur in Absprache möglich.
Öffnungszeiten
Montags bis Donnerstags
- 07:00 bis 12:00 Uhr
- 13:00 bis 15:00 Uhr
Freitags
- 07:00 bis 12:00 Uhr
Bitte beachten Sie, dass Sie der Zugang nur mit Termin erfolgen kann.
Vereinbarte Termine sind zwingend einzuhalten. Terminverschiebungen sind nur in Absprache möglich
An folgenden Terminen bleibt die Standrohrverwaltung ganztägig geschlossen
- Freitag 17.02.2023 bis Montag 20.02.2023
- Freitag 19.05.2023
- Mittwoch 07.06.2023 bis Freitag 09.06.2023
- Freitag 18.08.2023
- Montag 02.10.2023
- Montag 18.12.2023 bis Freitag 05.01.2024
An folgenden Terminen bleibt die Standrohrverwaltung ab 12 Uhr geschlossen
- Donnerstag 16.02.2023 (Altweiber)
Vertragsbedingungen
- Bei Vertragsschluss ist eine Kaution i.H.v. 1.000 Euro zu leisten.
- Der Mieter zahlt für jeden angefangenen Monat einen Mietzins i.H.v. 125 € zzgl. der gesetzlichen Umsatzsteuer.
- Standrohre müssen alle zwei Monate abgelesen werden. Hierzu müssen Sie das Standrohr regelmäßig der Netzgesellschaft Düsseldorf mbH vorführen oder per E-Mail an standrohrablesung@netz-duesseldorf.de mit folgenden Angaben ablesen: Name, Adresse, Standrohr-Nr., Zählerstand und Datum der Ablesung. Werden diese Bedingungen nicht erfüllt berechnen wir eine Gebühr i. H. v. 102 € zzgl. gesetzliche Umsatzsteuer.
- Der Verlust eines Standrohres ist unverzüglich unter (0211) 821 6473 oder per E-Mail (KKraemer@netz-duesseldorf.de oder HCarduck@netz-duesseldorf.de) zu melden.
- Standrohre dürfen nur auf zugewiesene Hydranten aufgesetzt werden. Die Zuweisung erfolgt bei Abholung des Standrohres.
- Standrohre Qn 10 können nur nach vorheriger Rücksprache und einer Vorlaufzeit von mindestens zwei Wochen ausgegeben werden.
- Für die Überlassung eines Systemtrenners zahlt der Mieter für jeden angefangenen Monat einen Mietzins i.H.v. 50 € zzgl. der gesetzlichen Umsatzsteuer.
- Ab Vertragsbeginn ist die Vertragslaufzeit auf ein Jahr befristet und muss einer Sichtkontrolle bei der Netzgesellschaft Düsseldorf unterzogen werden.
Weitere Informationen finden Sie in den allgemeinen Mietbedingungen (PDF).
Benötigte Unterlagen für den Vertragsschluss
Bei Geschäftskunden:
- Gewerbeanmeldung, Handelsregisterauszug, Auszug der Handwerksrolle oder Vergleichbares
- Firmenstempel
- Kaution i. H. v. 1000 €. Diese kann als Verrechnungsscheck hinterlegt oder per EC-Karte gezahlt werden (keine Barzahlung möglich)
Bei Privatkunden:
- Personalausweis
- Kaution i. H. v. 1000 €. Diese kann als Verrechnungsscheck hinterlegt oder per EC-Karte gezahlt werden (keine Barzahlung möglich)
Bei Fragen rund um Standrohre steht Ihnen unser Experte Herr Werner Carduck zur Verfügung
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Werner Carduck
Weitere Fragen und Antworten finden Sie in unseren FAQ.