Das Preisblatt der voraussichtlichen Netzentgelte Strom zum 01.01.2024 wurde unter Berücksichtigung eines Bundeszuschusses zur anteiligen Deckung der Übertragungsnetzkosten ermittelt. Die gesetzliche Grundlage für diesen Bundeszuschuss bildet der § 24c EnWG. Mit Auslaufen des Wirtschaftsstabilisierungsfonds ist derzeit unsicher, ob die finanziellen Mittel für diesen Bundeszuschuss tatsächlich bereitgestellt werden können. Bei einem Wegfall oder einer Reduktion des Bundeszuschusses zur anteiligen Deckung der Übertragungsnetzkosten kann eine Neukalkulation der Netzentgelte Strom für das Jahr 2024 nicht ausgeschlossen werden.