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Düsseldorfer:innen sind weniger als 10 Minuten pro Jahr ohne Strom

Wir haben in Düsseldorf eines der zuverlässigsten Stromversorgungssysteme in Deutschland. Aufgrund der aktuellen Lage sind Begriffe wie "Blackout" oder "Brownout" dennoch in aller Munde. Wir klären die wichtigsten Fragen rund um Stromausfälle und den Betrieb von Elektroheizungen.

Häufige Fragen (FAQ)

Stromausfälle

Was ist ein Stromausfall?

Ein Stromausfall ist eine ungeplante, plötzlich auftretende Versorgungsunterbrechung im Stromnetz. In der Regel ist ein Stromausfall zeitlich und regional begrenzt.

Eine geplante Versorgungsunterbrechung dagegen wird im Vorfeld angekündigt.

Was können Sie bei einem Stromausfall tun?

Bitte bewahren Sie Ruhe und informieren Sie sich wenn möglich. Damit wir das Netz nach einem Stromausfall zügig wieder hochfahren und die Stromversorgung wieder herstellen können, sollten Kund:innen vor allem die großen Verbraucher vom Netz nehmen. Das bedeutet, dass die Stecker der Geräte aus den Steckdosen zu ziehen sind.

Wie kann ich eine Störung melden?

Unsere Entstörungsdienste erreichen Sie 24 Stunden am Tag und 365 Tage im Jahr. Rufnummern für:

Strom (0211) 821 2626,

Gas, Wasser & Fernwärme (0211) 821 6681

öffentliche Beleuchtung (0211) 821 8241.

Was ist ein Blackout?

Ein Blackout ist ebenfalls eine unvorhergesehene Unterbrechung der Stromversorgung. Im Vergleich zum Stromausfall dauert dieser aber länger an und betrifft großflächige Gebiete.

Was ist ein Brownout?

Wenn weniger Strom erzeugt werden kann als benötigt wird, muss der Verbrauch reduziert werden. Netzbetreiber müssten in diesem Fall Industriebetriebe oder ganze Stadtviertel abschalten, um einen solche Strommangel technisch zu beherrschen. Stromausfälle werden so lokal begrenzt. Damit kann ein großflächiger Blackout vermieden werden. Die Netzbetreiber sind zu diesen gezielten Lastabschaltungen nach Energiewirtschaftsgesetz verpflichtet.

Dieses kontrollierte Vorgehen unterscheidet den Brownout vom Blackout, bei dem unvorhergesehen und unkontrollierbar Netzelemente ausfallen.

Sollte es für einen längeren Zeitraum notwendig sein, gezielte Lastabschaltungen von Kunden vorzunehmen, werden diese rollierend durchgeführt. Das heißt, die Gebiete werden gewechselt, um die Auswirkungen so gering wie möglich zu halten.

Heizlüfter

Kann ich mit E-Heizern Kosten oder Erdgas einsparen?

  • Aufgrund der Wirkungsgradverluste in der Kette - Erdgas⇨Stromerzeugung⇨Stromübertragung⇨Wärme - benötigt ein E-Heizer mehr Erdgas als eine Erdgasheizung und ist deshalb teurer im Betrieb
  • Bei ohnehin hoher Nachfrage erhöht heizen mit Strom den Erdgasverbrauch in Deutschland/Europa.
  • Bei niedriger Residuallast - die Last bei viel Wind oder Sonnenstrahlung - würden E-Heizer den Erdgasverbrauch in Deutschland reduzieren, aber nur, wenn diese Zeiten ausreichend lang sind
  • Für den Endverbraucher ist der persönliche Erdgasverbrauch zwar geringer, aber daraus ergibt sich keine Kosteneinsparung (da Strom-und Gastarife zeitunabhängig) und kaum erkennbar, wann die Residuallast niedrig ist

Was ist mit Importen?

  • Importe wirken normalerweise preisdämpfend, in angespannten Situationen haben diese häufig wenig Potential
  • In Frankreich fehlen aufgrund von technischen Problemen in den Kernkraftwerken momentan ca. 30 GW (von 61 GW installierter Leistung). Dadurch kann Frankreich nicht wie gewohnt exportieren und benötigt sogar Importe

Können E-Heizer zum Blackout führen?

Ein massenhafter Einsatz von E-Heizern (nicht unrealistisch insbesondere beim Ausfall der Gasversorgung) erhöht die Nachfrage signifikant, aber es ist nicht zu erwarten, dass dieser direkt einen Blackout verursacht.

  • Eine Nachfrageänderung ist nicht sprungförmig. Man kann darauf reagieren.
    Die Herausforderung: Prognose der Last
  • Wenn die Last im Netz schon hoch ist, kann es sein, dass die verfügbare Kraftwerksleistung nicht ausreicht. Wenn kein Erdgas für die Kraftwerke verfügbar ist, ist dies sogar sicher.
  • ABER:Auch das führt nicht direkt zu einem Blackout!
  • Vielmehr würden die Netzbetreiber rollierend Teilnetze abschalten (manueller Lastabwurf, gängige Praxis in Ländern mit unzureichenden Stromerzeugungskapazitäten)
  • Einschränkung der Versorgungssicherheit. Gravierend (für Privatpersonen und Industrie), aber nicht vergleichbar mit Blackout-Szenarien!

Das System wird aber höher ausgelastet. Das reduziert die Reserven und erhöht das Blackout-Risiko (kaum quantifizierbar).

Aus diesen Gründen rät der VDE dazu, E-Heizer verantwortungsvoll einzusetzen.

Welche Gefahr geht von Elektroheizungen für die Hausinstallationen aus?

Viele Hausverteilungen und/oder Steckdosen insbesondere in Mehrfamilienhäusern sind nicht für einen dauerhaften Elektroheizungen ausgelegt. Die mobilen Elektroheizungen sind ebenfalls oftmals nur als Zusatzheizung für einen Kurzzeitbetrieb ausgelegt. Hier kann es zu Störungen, Schäden und Stromausfällen im Haus kommen.

Ein Elektro-Fachinstallateur ist der richtige Ansprechpartner, um die jeweilige Installation zu prüfen. Es kann zu Überlastungen der Kabel und zu Überhitzung und/oder Auslösen von Sicherungen kommen. Im schlimmsten Fall verschmoren Anlagenteile oder es brennt.

Ist eine Elektroheizung eine Alternative für die Heizung zu Hause?

Elektrische Heizungen sind nicht für einen Dauerbetrieb zum Beheizen von ganzen Wohnungen oder Häusern geeignet. Sie dienen als kurzzeitige zusätzliche Wärmequelle für einzelne Räume, z. B. Badezimmer.

Hinzu kommt, dass das ausschließliche Heizen mit elektrischen Wärmequellen weitaus teurer ist als der Betrieb einer klassischen Gasheizung. Der Dauerbetrieb von Elektroheizungen stellt darüber hinaus auch eine technische Gefahr für die Sicherheit in Gebäuden dar.

Wer behebt Schäden und Störungen die von einer Elektroheizung ausgehen?

Für Entstörungen der Hausinstallation bis zum Hausanschlusskasten ist der Elektroinstallateur zuständig.

Falls der Entstördienst der Netzgesellschaft Düsseldorf zu einem Fehleinsatz (z.B. Störung in der Hausinstallation) gerufen wird, könnte dieser gegebenenfalls in Rechnung gestellt werden.

Krisenvorsorge

Welche Grundlagen zur Krisenvorsorge Gas gelten?

Gesetzliche Grundlagen auf europäischer Ebene:

Verordnung (EU) Nr. 2017/1938 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 25. Oktober 2017https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/?uri=celex:32017R1938 über Maßnahmen zur Gewährleistung der sicheren Gasversorgung

Gesetzliche Grundlagen auf nationaler Ebene:

Energiewirtschaftsgesetz

Gesetz zur Sicherung der Energieversorgung

Verordnung zur Sicherung der Gasversorgung in einer Versorgungskrise

Darüber hinaus wurde vom Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) der Präventionsplan Gas für die Bundesrepublik Deutschland veröffentlicht. Mehr erfahren

Aufbauend auf diesen Grundlagen hat der BDEW im Rahmen der Kooperationsvereinbarung Gas den Leitfaden Krisenvorsorge Gas veröffentlicht.

Welche Anlagen sind von der Krisenvorsorge betroffen?

Alle Anlagen, bei denen eine registrierende Leistungsmessung, bzw. registrierende Lastgangmessung erfolgt, sind von der Krisenvorsorge betroffen. Gemäß §24 GasNZV werden fernauslesbare registrierende Leistungsmessungen bei Kunden mit einer stündlichen Ausspeiseleistung über 500 kW und einer Jahresenergiemenge über 1.500.000 kWh verwendet. Nicht betroffen sind somit alle Haushaltskunden.

Bei der Abschaltung sind darüber hinaus im ersten Schritt der Abschaltung alle geschützten Kunden (gemäß § 53a EnWG) nicht betroffen.

Wie werden die betroffenen Kunden im Falle einer Gaskrise informiert?

Für die Kontaktaufnahme im Falle eine Krise werden die in der Datenabfrage hinterlegten Kontaktdaten der Kunden verwendet.

Bei welchen Kunden handelt es sich um „geschützte“ Kunden gemäß § 53a EnWG?

Gemäß § 53a EnWG geschützte Kunden sind:

1. Letztverbraucher im Erdgasverteilernetz, bei denen standardisierte Lastprofile Anwendung finden, oder Letztverbraucher im Erdgasverteilernetz, die Haushaltskunden zum Zwecke der Wärmeversorgung beliefern und zwar zu dem Teil, der hier benötigt wird,

2. grundlegende soziale Dienste im Sinne des Artikels 2 Nummer 4 der Verordnung (EU) 2017/1938 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 25. Oktober 2017 im Erdgasverteilernetz und im Fernleitungsnetz. Hierzu gehören u.A. Krankenhäuser und Vorsorge- und Rehabilitationseinrichtungen, stationäre Pflegeeinrichtungen, stationäre Hospize, Einrichtungen zur Pflege und Betreuung behinderter Menschen,Justizvollzugsanstalten, sowie z. B. Feuerwehr, Polizei und Bundeswehreinrichtungen,

3. Fernwärmeanlagen, soweit sie Wärme an Kunden im Sinne von Nummer 1 und 2 liefern, an ein Erdgasverteilernetz oder ein Fernleitungsnetz angeschlossen sind und keinen Brennstoffwechsel vornehmen können, und zwar zu dem Teil, der für die Wärmelieferung benötigt wird.