Sie benutzen einen veralteten Browser. Bitte aktualisieren Sie diesen, um eine bessere Darstellung zu erhalten.

Die Schritte im Überblick (<25kWp)

Die Schritte im Überblick für eine EEG-Anlage mit einer Leistung kleiner 25 kWp (nur für ausgewählte Messkonzepte)

1

Anfrage

Auswahl Messkonzept

Als allererstes sollten Sie sich gemeinsam mit Ihrem Elektroinstallateur für ein Messkonzept entschieden haben. Die Messkonzepte, die bei uns möglich sind, entsprechen den allgemein gültigen Messkonzepten der VBEW.

Info: Bitte drucken Sie die Messkonzepte nicht aus – notieren Sie die entsprechende Nummer des VBEW-Messkonzeptes ganz einfach auf dem "E.2 Datenblatt für Erzeugungsanlagen".

Vereinfachtes Verfahren

Für EEG-Anlagen, die kleiner als 25 kWp sind, gilt ein vereinfachtes Anmeldeverfahren. Dafür sind bestimmte Grundvoraussetzungen notwendig.

Wenn Sie folgende Punkte geschlossen bestätigen können, ist das vereinfachte Verfahren für Ihre Anmeldung möglich:

  • Gilt nur für die Messkonzepte A2/E2 (Überschusseinspeisung) und A1 (Volleinspeisung)
  • Es sind keine weiteren Eigenerzeugungsanlagen am Netzverknüpfungspunkt vorhanden
  • Es sind keine weiteren Eigenerzeugungsanlagen auf dem gleichen Flurstück/Grundstück vorhanden
  • Produktbeschreibungen und Konformitätserklärungen (Erzeugungseinheit, Wechselrichter, NA- Schutz, Speicher) sind vorhanden und können bei Bedarf dem Netzbetreiber vorgelegt werden.

Wenn Sie einen der vorgegangenen Punkte nicht bestätigen können, nutzen SIe bitte das Anmeldeverfahren für EEG-Anlagen größer 25 kWp.

Einzureichende Unterlagen

Wenn Sie berechtigt sind, dass vereinfachte Verfahren zu nutzen, füllen Sie bitte gemeinsam mit Ihrem Elektroinstallateur die folgenden Formulare und den Montageauftrag zum Wechsel des Zählers aus und schicken alle Dokumente gemeinsam an unsere Mailadresse tb@netz-duesseldorf.de.

Zur Bestätigung der technischen Angaben muss Ihr Elektroinstallateur das Dokument "E.2 Datenblatt" mit seinem Firmenstempel versehen.

Montageauftrag

Damit wir bei Ihnen den entsprechenden Zähler installieren können, müssen Sie uns einen Montageauftrag erteilen.

Wenn die o.g. Bedingungen zu Anlagen <25kWp erfüllt sind und die erforderlichen Dokumente eingereicht wurden, ist der erste Schritt geschafft: Sie erhalten die „Einspeisezusage“.
Bitte beachten Sie die hiermit übermittelten wichtigen Informationen und reichen Sie die ggf. noch angeforderten Unterlagen oder Informationen ein.

2

Montage, Fertigmeldung und Zählersetzung

Installation der Anlage

Sobald wir Ihnen die "Einspeisezusage“ erteilt haben, haben Sie drei Monate Zeit, um die Anlage errichten zu lassen. Dabei ist es wichtig, dass Sie mit einem Elektroinstallateur zusammenarbeiten, der in einem Installateurverzeichnis eines Netzbetreibers eingetragen ist.

Info: Was die technische Ausführung der Photovoltaikanlage betrifft, müssen die technischen Anforderungen der VDE-Anwendungsregeln und der FNN-Hinweise erfüllt sein.

Fertigmeldung

Wenn alle Unterlagen vollständig eingereicht wurden, kann Ihre Anlage durch Ihren Elektroinstallateur fertig gemeldet werden.

Anschließend erhält Ihr Elektroinstallateur das Inbetriebsetzungsprotokoll für Ihre Anlage und es erfolgt eine Freigabe an die Disposition, um einen Zählerwechseltermin mit Ihnen oder Ihrem Installateur zu vereinbaren.

Bitte schicken Sie uns das vollständig ausgefüllte und unterzeichnete Inbetriebsetzungsprotokoll an tb@netz-duesseldorf.de. Achten Sie hier darauf, dass das eingetragene Inbetriebsetzungsdatum mit dem EEG-Inbetriebsetzungsdatum übereinstimmen muss, welches Sie im Marktstammdatenregister angeben.

Zählereinbau und Vorinbetriebnahmeprüfung

Haben wir Ihre Unterlagen erhalten, vereinbaren wir mit Ihnen einen Termin, um den Zähler einzubauen.

Bei diesem Termin bauen wir nicht nur den entsprechenden Zähler ein, sondern prüfen auch, ob für die Inbetriebnahme der Anlage alles passt („Vorinbetriebnahmeprüfung“).

3

Registrierung im Marktstammdatenregister (MaStR) der Bundesnetzagentur

Als Anlagenbetreiber sind Sie verpflichtet, Ihre EEG-Anlage innerhalb eines Monats ab Inbetriebnahme im Marktstammdatenregister (MaStR) zu registrieren. (§ 5 Abs. 1 MaStRV). Ihr Zahlungsanspruch gemäß § 52 Abs. 1 EEG erheblich, sollten Sie sich damit verspäten.

Info: Bitte achten Sie bei Ihren Angaben darauf, dass sie mit den Daten im Inbetriebsetzungsprotokoll identisch sind.

Von der Bundesnetzagentur erhalten Sie eine Registrierungsbestätigung. Diese schicken Sie uns bitte unmittelbar an tb@netz-duesseldorf.de

Weitere Infos finden Sie unter www.marktstammdatenregister.de und unter www.bundesnetzagentur.de.

Tipp: Sie haben Fragen zur Registrierungspflicht? Im Informationsschreiben der Bundesnetzagentur sind weiterführende Links sowie Kontaktdaten enthalten.

4

Übermittlung abrechnungsrelevanter Daten

Jetzt steht der Übermittlung Ihrer abrechnungsrelevanten Daten nichts mehr im Weg. Hierzu bekommen Sie von uns das Dokument „Einspeisung EEG-Anlage“ zugesendet. Bitte senden Sie uns die ersten beiden Seiten dieses Dokuments vollständig ausgefüllt und unterschrieben zurück. Die restlichen Seiten sind für den Verbleib bei Ihnen bestimmt.

Info: Bitte beachten Sie, dass eine Auszahlung der EEG-Vergütung nur möglich ist, wenn wir diese abrechnungsrelevanten Daten von Ihnen zurückerhalten.

5

Auszahlung der Vergütung

Von nun an melden Sie uns jährlich bis zum 28.02. alle Daten, die für die Endabrechnung des Vorjahres erforderlich sind – insbesondere Ihre Zählerstände. Von ihnen hängt die Höhe Ihrer Vergütung nach EEG ab.

Info: Sollten Sie die Daten zu spät oder gar nicht übermitteln, verlieren Sie leider Ihren Anspruch auf Auszahlung der Einspeisevergütung gemäß § 19 EEG.