Wenn Sie ein Gebäude abreißen möchten, darf der Abriss erst nach Trennung des Netzanschlusses und Ausbau des Zählers erfolgen. Ein Gebäudeabriss ohne vorherige fachmännische Trennung ist gefährlich und daher nicht zulässig. Sie haften in diesem Fall für die Schäden.
Trennungen dürfen ausschließlich durch den Netzbetreiber durchgeführt werden. Um als Eigentümer Ihren Anschluss von unserem Netz zu trennen, bedarf es folgender Schritte durch Sie:
- Ausbau des Zählers veranlassen
- Trennung des Netzanschlusses beauftragen
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