Nachfolgend erläutern wir Ihnen der Ablauf zur Errichtung einer KWK-Anlage von der Anfrage bis hin zur tatsächlichen Vergütung.
1) Netzverträglichkeitsprüfung
Bevor Ihre Anlage an das Netz der NGD angeschlossen werden kann, wird eine Netzverträglichkeitsprüfung durchgeführt. Um die Netzverträglichkeitsprüfung durchführen zu können, benötigt die NGD Informationen zu Ihrer geplanten KWK-Anlage. Bitte übermitteln Sie uns – in Abstimmung mit Ihrem Elektroinstallateur - diese Informationen durch Zusendung folgender vollständig ausgefüllter Dokumente:
Um sicherzustellen, dass Ihr Anliegen bearbeitet werden kann, senden Sie diese Dokumente bitte ausschließlich an:
tb@netz-duesseldorf.de
Nach Durchführung der Netzverträglichkeitsprüfung erhalten Sie das Ergebnis der Prüfung, in Form eines Schreibens "Einspeisezusage", durch die NGD.
Erst nach Erhalt der Einspeisezusage kann mit der Errichtung der KWK-Anlage begonnen werden.
2) Errichtung und Installation der KWK-Anlage durch den Anlagenbetreiber/Elektroinstallateur
Sofern die Einspeisezusage Bedingungen zum Netzanschluss beinhaltet, sind diese bei der Errichtung der KWK-Anlage zu berücksichtigen. Werden weitere Nachweise gefordert, so reichen Sie diese bitte ein unter:
tb@netz-duesseldorf.de
3) Montage der Zähleinrichtung/technische Vorgaben § 9 EEG
Um den in Ihrer Anlage erzeugten Strom erfassen zu können, ist eine Zähleinrichtung erforderlich. Bitte füllen Sie den Antrag zur Stromzählermontage aus, um den Einbau der Zähleinrichtung zu terminieren.
Bitte prüfen Sie zusätzlich, ob und welche technischen Vorgaben nach § 9 EEG Ihre Anlage erfüllen muss. Ausführliche Erläuterungen zu diesem Thema entnehmen Sie bitte dem folgenden Dokument.
Der Mitarbeiter der NGD wird bei Ihrem Termin zur Montage der Zähleinrichtung auch eine Vorinbetriebnahmeprüfung durchführen und Ihnen ein Inbetriebsetzungsprotokoll, das durch Sie/Ihren Elektroinstallateur auszufüllen ist, übergeben.
Bitte beachten Sie, dass eine weitere Bearbeitung Ihres Vorgangs nur erfolgen kann, wenn der NGD ein vollständig ausgefülltes Inbetriebsetzungsprotokoll vorliegt. Weitere Schritte, wie bspw. die Zusendung von Vertragsunterlagen und eine anschließende Auszahlung der Vergütung, sind abhängig vom Erhalt des Inbetriebsetzungsprotokolls.
Um sicherzustellen, dass Ihr Anliegen bearbeitet werden kann, senden Sie dieses Dokument bitte ausschließlich an:
tb@netz-duesseldorf.de
Ausschließlich zu Ihrer Vorab-Information können Sie nachfolgend ein Muster-Inbetriebsetzungsprotokoll einsehen. Bitte füllen Sie jedoch nur das durch den Mitarbeiter der NGD übergebene Formular aus.
4) Meldung Ihrer Anlage beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA)
Voraussetzung für den Anspruch auf Zahlung des KWK-Zuschlags ist die Zulassung als KWK-Anlage im Sinne des § 5 KWKG.
Die Vergütung Ihrer KWK-Anlage wird auf Grundlage des Zulassungsbescheides des BAFA durch die NGD ausgezahlt.
Nähere Informationen zur Zulassung Ihrer KWK-Anlage erhalten Sie unter:
https://www.bafa.de
5) Meldung Ihrer KWK-Anlage an die Bundesnetzagentur
Gemäß § 5 Abs. 1 Marktstammdatenregisterverordnung (MaStRV) sind Sie als Anlagenbetreiber verpflichtet, Ihre Anlage bei Inbetriebnahme im Marktstammdatenregister (MaStR) der Bundesnetzagentur zu registrieren. Die Registrierung muss gemäß § 5 Abs. 5 MaStRV innerhalb eines Monats ab Inbetriebnahme erfolgen. Bitte beachten Sie, dass sich bei fehlender bzw. verspäteter Registrierung Ihr Zahlungsanspruch gemäß § 13a KWKG erheblich verringert.
Bitte achten Sie darüber hinaus bei Ihren Angaben darauf, dass diese nicht im Widerspruch stehen zu Daten auf dem Inbetriebsetzungsprotokoll, das Sie bei der NGD einreichen. Die Registrierungsbestätigung aus dem MaStR ist unmittelbar im Anschluss an die NGD an folgende Adresse zu übermitteln:
tb@netz-duesseldorf.de
Weitere Informationen erhalten Sie unter www.bundesnetzagentur.de
und unter www.marktstammdatenregister.de
.
6) Abschluss eines Einspeisevertrages
Der NGD liegen nach Erhalt des Inbetriebsetzungsprotokolls, der BAFA-Meldung sowie der Registrierungsbestätigung aus dem Marktstammdatenregister alle Unterlagen vor, die zum Abschluss eines Einspeisevertrages notwendig sind.
Den Einspeisevertrag erhalten Sie in zweifacher Ausfertigung zur Unterschrift. Bitte lassen Sie uns beide Exemplare anschließend wieder zukommen, so dass eine Unterzeichnung durch die NGD erfolgen kann. Sie erhalten ein Exemplar mit Unterschrift der NGD für Ihre Unterlagen zurück.
Bitte beachten Sie, dass eine Auszahlung der Einspeisevergütung nur möglich ist, wenn wir einen vollständig ausgefüllten Anhang 1 zurückerhalten.
Ausschließlich zu Ihrer Vorab-Information können Sie an dieser Stelle ein Muster des Einspeisevertrages und des Anhangs 1 einsehen. Bitte füllen Sie jedoch nur die Ihnen durch uns zugeschickten Dokumente aus.
7) Auszahlung der Einspeisevergütung
In Abhängigkeit von der installierten Leistung Ihrer KWK-Anlage beachten Sie bitte, dass Sie als KWK-Anlagenbetreiber bis zum 31.03. des Folgejahres eine Mitteilung an die NGD und das BAFA mit folgendem Inhalt abzugeben haben:
Anlagen bis 2 MW (elektrische Leistung)
Gemäß § 8 Abs. 2 Satz 2 KWKG melden Sie bitte
- die eingespeiste KWK-Strommenge
- Angaben zu Brennstoffart und -einsatz (nur ans BAFA)
Betreiber von KWK-Anlagen bis 50 kW sind von den beiden Mitteilungspflichten an das BAFA befreit. Bitte beachten Sie, dass die Mitteilungspflichten gegenüber den NGD stets Voraussetzung für die Auszahlung der Vergütung sind.
Anlagen > 2 MW (elektrische Leistung)
Gemäß § 8 abs. 1 Satz 8 u. 11 KWKG stellen Sie bitte der NGD und dem BAFA eine nach den anerkannten Regeln der Technik erstellte Abrechnung mit folgenden Angaben zu:
In das Netz der allgemeinen Versorgung eingespeiste KWK-Strommenge
- Im Sinne von § 4 Abs. 3a KWKG gelieferte KWK-Strommenge
- KWK-Nettostromerzeugung
- KWK-Nettowärmeerzeugung
- Brennstoffart und -einsatz
Die Abrechnung muss durch einen Wirtschaftsprüfer oder vereidigten Buchprüfer testiert werden (§ 8 Abs. 1 S. 10 KWKG).
Wenn uns alle Daten fristgerecht zur Verfügung gestellt werden, kann die Auszahlung Ihrer Einspeisevergütung zu dem von Ihnen gewählten Termin erfolgen.