
Trennung
Wenn Sie ein Gebäude abreißen möchten, darf der Abriss erst nach Trennung des Netzanschlusses und Ausbau des Zählers erfolgen. Ein Gebäudeabriss ohne vorherige fachmännische Trennung ist gefährlich und daher nicht zulässig. Sie haften in diesem Fall für die Schäden.
Anschlusstrennungen dürfen ausschließlich durch den Netzbetreiber durchgeführt werden. Um als Eigentümer Ihren Anschluss von unserem Netz zu trennen, bedarf es folgender Schritte durch Sie:
Ausbau des Zählers veranlassen
Trennung des Netzanschlusses beauftragen
Weitere Informationen finden Sie hier:
Häufige Fragen zum Thema Trennung
- Allgemein
Bevor ein Gebäudeabriss erfolgen kann, ist der Ausbau der Messeinrichtungen sowie die Abtrennung der vorhandenen Versorgungsanschlüsse durch den Netzbetreiber erforderlich.
Die Leitungstrennung dürfen Sie nicht selbst durchführen. Diese erfolgt in Düsseldorf ausschließlich durch die Netzgesellschaft Düsseldorf mbH.
Wenn Sie eine Leitungstrennung planen (z. B. bei einem Hausabriss), wenden Sie sich bitte mit den erforderlichen Angaben u. a. der Lage des Objektes unter den angegebenen Kontaktdaten an uns. Die Trennung bei der Netzgesellschaft Düsseldorf mbH muss unabhängig von Ihrer Abrissgenehmigung des Bauamtes beauftragt werden.
Bitte beachten Sie, dass sich die beschriebenen Zeitangaben auf Std.-Hausanschlüsse bezieht.
Zwischen Ihrer initialen Anfrage und der Trennung eines Anschlusses können 5 Monate vergehen. In dieser Zeit werden folgende Schritte durchführt:
Anfrage auf Trennung
Angebot durch die Netzgesellschaft Düsseldorf mbH und Beauftragung
Durchführung der Arbeiten
Siehe auch Überblick Trennungsprozess.
Die Preise für eine Anschlusstrennung hängen davon ab, wie viele Medien getrennt werden müssen, ob für die Trennung Tiefbauarbeiten erforderlich sind und ob auf dem betreffenden Grundstück anschließend wieder ein Anschluss erstellt werden soll. Den genauen Preis schicken wir Ihnen nach Ihrer Trennungsanfrage mit unserem Angebot.
Weitere Fragen und Antworten finden Sie in unseren FAQ.
