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Aktuelle Themen

Die Jahresverbrauchsprognose des Netzbetreibers in Verbindung mit der Strom- und Gaspreisbremse.

Im Rahmen der derzeit von den Strom- und Gaslieferanten an die Endkunden versandten Informationen zur Strom- und Gaspreisbremse kommt es zu Fragen rund um die Jahresverbrauchsprognose (JVP) durch den Netzbetreiber. Nachfolgend finden Sie dazu Klarstellungen und Erläuterungen.

  • Die Netzgesellschaft Düsseldorf mbH hat den Lieferanten im Rahmen der Strom- und Gaspreisbremsegesetzes keine separate, aktuelle JVP übermittelt. Vielmehr kann die dem Lieferanten übermittelte JVP bereits seit längerer Zeit Gültigkeit haben.

  • Die JVP basiert nicht auf dem Verbrauch eines Kalenderjahres sondern wird in der Regel von der Netzgesellschaft Düsseldorf mbH im Rahmen einer Turnusabrechnung neu ermittelt und dabei ggf. auf ein Jahr hochgerechnet. Der Turnus kann dabei z. B. einen Zeitraum von März eines Jahres bis März des Folgejahres umfassen. Der Turnus kann auch vom Abrechnungsturnus Ihres Strom-/Gaslieferanten abweichen.

  • Die Netzgesellschaft Düsseldorf mbH führt rollierende Turnusabrechnungen durch. Dies bedeutet, dass wir unsere Netzkunden* nicht alle zu einem Stichtag/über ein Kalenderjahr abrechnen, sondern im Sinne einer gleichmäßigen Belastung unserer personellen und IT-technischen Ressourcen dies über das Jahr verteilen.
    *ca. 450.000 Strom- und ca. 120.000 Gasnetzkunden

  • Die Netzgesellschaft Düsseldorf mbH passt nicht automatisch die JVP an, wenn der Kunde z.B. eine Wärmepumpe, Wallbox, Erzeugungsanlage (PV, BHKW etc.) technisch angemeldet hat. Da uns zum Zeitpunkt der Anmeldung/Antragstellung/Genehmigung nicht bekannt ist, ob und wann das beantragte Betriebsmittel und mit welchem Verbrauch in Betrieb geht, sehen wir beim Kunden die Kenntnis und Verpflichtung, mit seinem Lieferanten eine entsprechende Anpassung zu kommunizieren. Dieser kann und sollte uns dann einen entsprechenden Änderungsvorschlag zur Anpassung der JVP übermitteln.

  • Jeder Strom- und Gaslieferant (diese haben den direkten Kontakt zum Kunden, der Netzbetreiber hat keine Vertragsbeziehung zum Endkunden) hat zu jeder Zeit die Möglichkeit, die JVP mit Zustimmung des Netzbetreibers anzupassen.

  • In der Regel zahlen Sie bei Ihrem Strom-/Gaslieferanten einen Abschlag, der sich nach Ihrem Verbrauch und dem Strom-/Gaspreis richtet. Als Netzbetreiber gehen wir davon aus, dass für den Verbrauchsansatz die JVP des Netzbetreibers Berücksichtigung findet.

  • Eine Anpassung der JVP greift nach den bundesweit geltenden Marktregeln erst zum 1. des übernächsten Monats. Eine z. B. im März 2023 übermittelte Anpassung beginnt am 01.05.2023. Eine rückwirkende Anpassung ist aufgrund der bereits gelaufenen Marktprozesse und der abgeschlossenen Energiemengenbilanzierung nicht möglich.